Zustimmung zur Errichtung einer Trafostation auf Fl.-Nr. 42/2, Gemarkung Langenneufnach (beim Schützenheim)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 27.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der Sanierung der Brücke in der Schwabmünchner Straße will die LVN (Lechwerke Verteilnetz) eine neue Kompakt-Trafostation beim Schützenheim aufstellen. Hierfür ist gegen Entschädigung eine Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.
Wie besprochen, muss die Maststation-Nr. 483 bis auf weiteres stehen bleiben. Die Kabelzuführung ab der Schwabmünchner Straße, erfolgt über das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 22/3 und dem Badweg Fl.-Nr. 42/3.
Für die Freimachung des Standortes ist es notwendig, die alte Wasserreserve durch die Gemeinde abzureißen. Die Grünanlage könnte nach kompletter Fertigstellung (nach erfolgter Rücklegung der Kabel, im Zuge der Brückensanierung) anschließend neu und schön gestaltet werden.
Diskussionsverlauf
In der Beratung zeigt der Vorsitzende den aktuellen Zustand der Wasserreserve anhand von Bildern.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach stimmt der Aufstellung einer Kompakt-Trafostation auf Fl.-Nr. 42/2 zu. Der genaue Standort wird gemeinsam vor Ort festgelegt. Die Gemeinde Langenneufnach wird die vorhandene Wasserreserve abbauen. Bürgermeister Josef Böck wird ermächtigt, sämtliche zur Eintragung der Grunddienstbarkeit notwendigen Vertragsbedingungen festzulegen und alle Abhandlungen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
Datenstand vom 11.04.2019 11:50 Uhr