Tektur zum BV Neubau eines EFH mit Carport und Praxis, Fl.-Nr. 1354/2, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 08.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 08.05.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Praxis

Fl.-Nr.:                                1354/2, Gemarkung Langenneufnach

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Kirchenweg“.

Vom Landratsamt werden für das Bauvorhaben noch ergänzende Angaben bzw. Plandarstellungen gefordert:

  • Angaben über die Höhenlage des Gebäudes in Bezug auf die natürliche und geplante Geländeoberfläche an allen Gebäudeecken und entlang der Grundstücksgrenzen.

  • Beantragung einer Abweichung der Abstandsflächen an der Ostseite mit Unterschriften der Eigentümer des Nachbargrundstückes und Vermaßung der Abweichung. Einreichung eines vermaßten Abstandsflächenplanes im Maßstab 1 : 100.

  • Ergänzung der zu pflanzenden standorttypischen Gehölze um 30 % entlang der Westseite des Grundstückes in der Planzeichnung.

  • Erstellen einer detaillierten Betriebsbeschreibung der Praxis.

  • Stellplatznachweis entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

  • Nachweis der gesicherten Erschließung des Baugrundstückes über die Fl.-Nr. 1354 (Geh- und Fahrt- sowie Leitungsrechte bzw. Eigentümernachweis).



Beantragte isolierte Befreiung

Für das Flachdach der Praxis ist eine Befreiung zu beantragen, da gemäß der Satzung nur Satteldächer zulässig sind.
Der Antrag auf isolierte Befreiung liegt dem Tekturantrag bei, als Begründung wird angeführt, dass hiermit ein harmonisches Einfügen des Gebäudes in die bergseitige Topographie des Grundstücke s erfolgt.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende erläutert die noch nachzureichenden Angaben bzw. Plandarstellungen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Tekturantrag und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.
Die Erschließung des Baugrundstückes ist im notariellen Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn über eine Dienstbarkeit gesichert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2019 12:43 Uhr