Neubau eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 1366/50, Gemarkung Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 29.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Nebengebäudes
Fl.-Nr. 1366/5, Gemarkung Langenneufnach
Der Antragsteller möchte im Süden des Grundstücks ein achteckiges Nebengebäude in Holzbauweise erstellen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hirtenweg“ und ist gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) bebaubar.
Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
beantragt:
Beantragte Befreiung
Festsetzung unter Punkt 6 der Zeichenerklärung – Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Begründung
Die Bäume mussten aufgrund des Befalles mit dem Eichenprozessionsspinner gefällt werden, weshalb diese Festsetzung nun hinfällig ist.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hirtenweg“
das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2019 10:35 Uhr