Neubau eines Nebengebäudes, Fl.-Nr. 1366/50, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 29.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 29.05.2019 ö 9.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Nebengebäudes

Fl.-Nr.                                1366/5, Gemarkung Langenneufnach

Der Antragsteller möchte im Süden des Grundstücks ein achteckiges Nebengebäude in Holzbauweise erstellen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hirtenweg“ und ist gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) bebaubar.

Für das geplante Bauvorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
beantragt:

Beantragte Befreiung

Festsetzung unter Punkt 6 der Zeichenerklärung – Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Baumbestand zu erhalten

Begründung

Die Bäume mussten aufgrund des Befalles mit dem Eichenprozessionsspinner gefällt werden, weshalb diese Festsetzung nun hinfällig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung von den Festsetzungen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Am Hirtenweg“  das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2019 10:35 Uhr