Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei Wohneinheiten, Fl.-Nr. 542/7, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende überträgt das Wort an 2. Bürgermeister Gerald Eichinger. Der 1. Bürgermeister nimmt im Sitzungssaal hinten unter den Zuhörern Platz.


Bauvorhaben:                        Anbau eines bestehenden Gebäudes mit Nutzungsänderung in zwei
                               Wohneinheiten

Fl.-Nr.:                                542/7, Gemarkung Langenneufnach

Der Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019 behandelt und dem Bauvorhaben mit den damals beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nordöstlich des Friedhofs“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Landratsamt Augsburg fordert für die weitere Bearbeitung verschiedene Ergänzungen der Bauantragsunterlagen und die Beantragung weiterer isolierter Befreiungen (Schreiben vom 27.05.2019).

Ergänzungen:

  • Vermaßung und Darstellung des Bauverhabens im aktualisierten Lageplan
  • Eindeutige Darstellung der neuen Grenzmauer in der Ansicht Süd und im Grundriss mit Höhen- und Geländeangaben
  • Angaben über die Höhenlage des Gebäudes (natürliche und geplante Geländeoberfläche)
mit Darstellung des Geländeverlaufs entlang der Vorderkante des Hauses
  • Ergänzung des Formulars „Baubeschreibung“

Beantragte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

  1. Der Carport soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Die Baugrenzenüberschreitung ist im Eingabeplan mit einer Flächenangabe zu versehen.

  1. Der Anbau (Wohnraumerweiterung) soll mit einem Pultdach errichtet werden. Gemäß der Satzung sind Satteldächer vorgeschrieben.

Beschluss

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nordöstlich des Friedhofs“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Josef Böck nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil. Im Anschluss an die Abstimmung übernimmt der 1. Bürgermeister wieder die Leitung der Sitzung.

Datenstand vom 25.07.2019 08:35 Uhr