Tektur zu Bauantrag, Fl.-Nr. 646 der Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.5

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Bauort:                Fl.-Nr. 646 der Gemarkung Langenneufnach

Mit Bescheid vom 22.05.2018 des Landratsamtes Augsburg wurde dem o. g. Bauvorhaben die erforderliche Genehmigung erteilt.

Der Bauherr plant nun folgende Änderung:

Die Garage war ursprünglich mit Flachdach geplant. Nun soll die Garage dem Hauptgebäude optisch angepasst, und daher mit Walmdach gebaut werden.
Des Weiteren sind geringfügige Änderungen in Anzahl und Positionierung der Fenster geplant.

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn liegen vor.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt den geplanten Änderungen das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 08:35 Uhr