Änderung eines Bauantrages, Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 26.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 26.06.2019 ö 10.6

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Bauort:                Fl.-Nr. 647 der Gemarkung Langenneufnach

Dem Bauvorhaben wurde in der Sitzung am 09.01.2019 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Genehmigungsbescheid des Landratsamts Augsburg liegt noch nicht vor.

Nach der nun geänderten  vorliegenden Planung, wurde das Gebäude vergrößert.
Auch liegt folgender Antrag auf isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften vor:

Art der Abweichung
Die gesetzlichen Mindestabstände vom Bauwerk zur Grundstücksgrenze sind nicht einzuhalten.

Begründung
Der betroffene Nachbar wird das Gelände im Zuge einer Bebauung ebenfalls an das neue Gelände anpassen.

Zur Information:
Die nicht einzuhaltenden Mindestabstände beziehen sich hier auf die geplante Garage. Demnach wäre bei einer Grenzbebauung eine mittlere Wandhöhe von bis zu 3 m zulässig. Nach der vorliegenden Planung wird diese Höhe jedoch derzeit überschritten.
Der betroffene Nachbar wird jedoch im Zuge seines eigenen Bauvorhabens an der genannten Grenze eine Geländeänderung vornehmen. Nach Aussage der Planer wird sich, nach Ausführung dieser Geländeänderung, die mittlere Wandhöhe der geplanten Garage wieder im gesetzlich zulässigen Bereich befinden.

Die zustimmende Unterschrift des betroffenen Nachbarn liegt vor.

Beschluss

Die Gemeinde erteilt den geänderten Plänen sowie dem Antrag auf isolierte Abweichung das gemeindliche Einvernehmen.

Das Grundstück liegt im Nahbereich der Neufnach. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass es zu Überflutungen kommen kann. Der Eigentümer muss deshalb selbst geeignete Maßnahmen zum Hochwasserschutz treffen. Die Gemeinde Langenneufnach übernimmt keine Kosten bei auftretenden Hochwasserschäden. Sie wird aus der Schadensersatzpflicht ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 08:35 Uhr