Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Fl.-Nr. 1/21, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 24.07.2019 ö 7.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Fl.-Nr.:                                1/21, Gemarkung Langenneufnach


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde beantragt.

Beantragte Befreiung:

Befreiung von § 6.1 – Höhen der Gebäude

Festsetzung:        „Für Hauptgebäude darf die Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss max. 20 cm über der natürlichen Geländeoberkante an der Hangoberseite oder max. 20 cm über der Oberkante der an das Baugrundstück angrenzenden Straßenbegrenzungslinie, gemessen an der höchstgelegenen Hauskante des Hauptgebäudes,  liegen.“

Überschreitung der festgesetzten Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss um 12,5 cm.

Begründung:

Durch die vorgegebene Höhe von max. 0,20 m über Oberkante Straßenbegrenzungslinie würde die erforderliche Rückstauebene unterschritten, um dies zu vermeiden wurde die Höhe OK FFB EG um 12,5 cm angehoben. 

Der Bauantrag wird dem Gemeinderat zur Ansicht vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Kirchenbauer“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:09 Uhr