Neubau eines Edeka-Marktes mit Parkplatzanlage, Teilgrundstück Fl.-Nr. 1364, 1364/4, 1361/2, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 24.07.2019 ö 7.6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt“ an der Hauptstraße.
Der Bebauungsplan Nr. 16 befindet sich aktuell in der öffentlichen Auslegung. Nach § 33 Abs. 1 Nr.1 BauGB kann ein Vorhaben zulässig sein, wenn die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden ist.

Die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit zwischen dem 15.04.2019 und 17.05.2019 statt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB läuft in der Zeit von 08.07.2019 bis 09.08.2019.

Da der Bebauungsplan Nr.16 mit dem Erschließungsträger abgesprochen ist, stehen die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB dem Bauvorhaben nicht entgegen.
In einem notariell abgeschlossenen Erschließungsvertrag hat sich der Erschließungsträger vertraglich verpflichtet, die erforderliche Erschließungsanlage bis zur Betriebsaufnahme vollständig herzustellen. Die Erschließung ist durch diese vertragliche Regelung gesichert.

Entgegen den Planunterlagen erhält das Bauvorhaben die Hausnummer „Hauptstraße 34“.

Der Vorsitzende reicht dem Gemeinderat die Planunterlagen zur Ansicht. Er erläutert das Bauvorhaben anhand der Gebäudeschnitte.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Sie bestätigt, dass die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 33 BauGB gegeben ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:09 Uhr