Bedarfsfeststellungsbeschluss Kinderhaus "St. Martin"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.09.2019 ö 6.1

Sachverhalt

Das Kinderhaus „St. Martin“ wurde unter der Trägerschaft der Pfarrkirchenstiftung „St. Martin“ im Jahr 2009 neu gebaut. Es wurde eine Krippe mit 15 Plätzen, ein Kindergarten mit 2 Gruppen und 50 Plätzen sowie ein Hort mit 25 Plätzen errichtet. Aufgrund der starken Nachfrage wurde 2016 eine weitere Kindergartengruppe im Speisesaal errichtet. Aktuell sind 60 Plätze genehmigt. Die Erweiterung auf 60 Plätze wurde 2016 als befristete Betriebsgenehmigung beantragt.

Mit Schreiben vom 27.03.2018 hat die Gemeinde Langenneufnach beim Landratsamt Augsburg die Erhöhung der Betreuungsplätze beantragt. Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 15.05.2018 die Bedarfsanerkennung ausgesprochen. Mit der Bedarfsanerkennung wurden vom Landratsamt Augsburg dem Ausbau der Krippenplätze von 15 auf 30 Plätze und der Erhöhung der Kindergartenplätze von 60 auf dann 100 Plätze, sowie der Integration der „ausgelagerten “ Hortgruppe mit 25 Plätzen in den Erweiterungsbau zugestimmt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach stellt den Bedarf der neu zu errichtenden Betreuungsplätze wie folgt fest:
Erhöhung der Krippenplätze um 15 Plätze
Erhöhung der Kindergartenplätze auf 100 Plätze.
Integration der „ausgelagerten“ 25 Hortplätze in den Erweiterungsbau. Diese Integration wird auch deshalb notwendig da die Schulleitung mit Schreiben vom 31.07.2019 mitgeteilt hat, dass diese Räume mittelfristig wieder für schulische Zwecke benötigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 11:03 Uhr