Baudurchführungsbeschluss Kinderhaus "St. Martin"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.09.2019 ö 6.2

Sachverhalt

Der Träger des Kinderhauses St. Martin beabsichtigt das Kinderhaus zu erweitern. Die Gemeinde Langenneufnach als Aufgabenträger der Kinderbetreuung übernimmt einen Großteil der Baukosten. Mit der Planung wurde Architekt Roland Rieger beauftragt. Die Planung wurde dem Gemeinderat vom Architekten erläutert. Der Gemeinderat hat dem Bauplan auf der Sitzung am 07.08.2019 seine Zustimmung erteilt.
Der Bauantrag wird unter dem Aktenzeichen: 3-2594-2019-BA-110 im Landratsamt Augsburg geführt.

Beschluss

Die Gemeinde Langenneufnach wird in Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung die Erweiterung des Kinderhauses St. Martin durchführen. Die Baudurchführung der Erweiterung wird auf Grundlage der vom Architekten Rieger gefertigten und bereits beim Landratsamt Augsburg eingereichten Baupläne (Aktenzeichen: 3-2594-2019-BA-110)  erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 11:03 Uhr