Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 10.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 10.09.2019 ö 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 26.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 01.08.2019 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Datenstand vom 10.10.2019 11:03 Uhr