Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Langenneufnach
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Langenneufnach, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) | Gemeinderat Langenneufnach | 10.09.2019 | ö | 7 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 26.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 01.08.2019 verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Datenstand vom 10.10.2019 11:03 Uhr