Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses zur Kirchensanierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 23.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf der Gemeinderatssitzung am 21.03.2018 wurde ein Zuschuss in Höhe von 60.000,-- € zur Kirchensanierung beschlossen. Grundlage waren die angenommenen Kosten in Höhe von 600.000,-- €.
Im Zuge der Sanierung hat sich herausgestellt, dass beim Deckengewölbe des Kirchenschiffes gravierende Schäden vorhanden sind. Diese Schäden waren bei der erstmaligen Begutachtung nicht erkennbar. Sie wurden erst nach Öffnung des Daches sichtbar.
Diskussionsverlauf
Im Gemeinderat wird angesprochen, dass das Kirchendach vor 40 Jahren renoviert wurde.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach gewährt der Kirchenstiftung St. Martin Langenneufnach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtsanierungskosten für das Projekt „Renovierung der Pfarrkirche St. Martin“. Der Zuschuss wird auf max. 80.000,-- € begrenzt. Bis zu einem Betrag von 60.000,-- € kann der Zuschuss nach Sanierungsfortschritt auf Antrag ausbezahlt werden. Die Auszahlung des restlichen Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und der Vorlage der Gesamtsanierungskosten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2019 11:09 Uhr