Bauvorhaben: Erweiterung der Halle für KFZ-Stellplätze und Umnutzung von Lager
und Aufbereitung zur Montagehalle
Fl.-Nr.: 1220/13, Gemarkung Langenneufnach
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Hohenlicht II“ in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Die für dieses Flurstück bereits bestehende Planung (Neubau einer Halle für KFZ-Stellplätze, 8 Garagen und einen überdachten KFZ-Waschplatz, behandelt in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018) sieht eine Erweiterung für KFZ-Stellplätze sowie die Umnutzung von Lager und Aufbereitung zu einer Montagehalle vor.
Hinweis:
Unter Punkt 12.2 der Satzung wird von den Betriebsinhabern ein schalltechnisches Gutachten zur Einhaltung der festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel gefordert.
Da die ursprüngliche Nutzung als Unterstellhalle für Kraftfahrzeuge um den Einbau einer Montagehalle erweitert wird, ist die Einhaltung der festgesetzten immissionswirksamen, flächenbezogenen Schallleistungspegel zu belegen.
Ein entsprechendes Gutachten ist vom Antragsteller nachzureichen.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Im Bauantrag hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung des Planes mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.