Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses, Fl.-Nr. 45/16, Gemarkung Langenneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Langenneufnach, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Langenneufnach (Gemeinde Langenneufnach) Gemeinderat Langenneufnach 11.12.2019 ö 11.3

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Wohnhauses

Fl.-Nr.:                                45/16, Gemarkung Langenneufnach


Der Antragsteller möchte auf dem innerörtlichen Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garage errichten.
Das Bauvorhaben ist im gültigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Eine verbindliche Bauleitplanung für dieses Flurstück besteht nicht.

Die Bebauung beurteilt sich demnach gem. § 34 BauGB (Umgebungsbebauung).

Im näheren Umfeld des Flurstückes ist eine gemischte Nutzung (Gewerbe / Wohnen) angesiedelt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2020 12:18 Uhr