Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 "Röstergraben"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 19.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 19.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP begrüßt Bürgermeisterin Jungwirth-Karl Herrn Vogg vom gleichnamigen Ing.-Büro in Großaitingen.

Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 925, 944, 944/3 und 945 sowie Teilflächen Fl.-Nrn. 51/4, 925/6 und 947/2, Gemarkung Walkertshofen.

Die Planunterlagen des Ingenieurbüros Vogg vom 19.02.2019 wurden im RIS bereitgestellt

Diskussionsverlauf

Herr Vogg erläutert den Bebauungsplan, der anschließend vom Gemeinderat ausführlich diskutiert wird. Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Ausgleichsflächen und ein förmliches Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sind nicht erforderlich. Am südwestlichen Bereich des Plangebiets ist eventuell eine bauliche Maßnahme zur Ableitung von Oberflächenwassern erforderlich. Das Bauamt der VG sollte die Bauwerber auf die Themen Bepflanzung, Hecken, Niederschlagswasser, Zisternen hinweisen. Die Zisternen können auch von der Gemeinde errichtet und im Rahmen der Kaufverträge an die Bauherren abgerechnet werden.

GR Schorer nimmt ab 19.55 Uhr an der Sitzung teil.

Es besteht Einvernehmen, dass im nördlichen Bereich des Baugebiets an der Kreuzgasse der bebaubare Bereich samt Baugrenzen soweit wie fachlich vertretbar nach Norden parallel zur Kreuzgasse erweitert wird. Weiterhin besteht Einvernehmen, dass für die kleine Wohnanlage (Beschluss 4) 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit nachzuweisen sind .

Beschluss 1

Straßen und Parkplätze an den Straßen werden wie im Plan dargestellt ausgeführt, Straßenbreite 5,0 m, Parkplatzbreite 2,5 m, Parkplätze in Rasenpflaster.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 2

Mit den beiden Grünflächen an der Hauptstraße (östlicher Bereich) wird wie folgt verfahren: Die nördliche Fläche wird als bebaubare Fläche dargestellt, die Baugrenze wird entsprechend nach Osten erweitert. Die südliche Fläche wird als sonstige Fläche dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Die Festlegungen „Allgemeines Wohngebiet 1“ (WA1) und „Allgemeines Wohngebiet 2“ (WA2) bleiben wie dargestellt erhalten mit ihren Regelungen bezüglich Einzel- und Doppelhäusern.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 4

Im nordöstlichen Bereich (Nähe Kreuzgasse) soll eine kleine Wohnanlage (bis maximal 6 Wohneinheiten, 9 m Gebäudehöhe und mit geeigneter Dachform) mit Parkplätzen vorgesehen werden. Die Erschließungsstraße in Nord-Süd-Richtung ist gerade nach Norden zu verlängern, bis sie auf die Kreuzgasse trifft.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 5

Die Baugrenze parallel zur nordöstlichen Grenze des Bebauungsplans zwischen Hauptstraße und Kreuzgasse entfällt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 6

Die Ortsrandeingrünung entlang der westlichen Grenze des Bebauungsplans auf privatem Grund verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 7

§ 10 der Satzung (Niederschlagswasser/Schmutzwasser) verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 8

§ 2 Abs. 2.4 (Bezugspunkt für die Höhe baulicher Anlagen) verbleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 9

In § 5 Abs. 5.1 (Dachform etc.) werden Pultdächer zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 10

In § 5 Abs. 5.1 (Dachform etc.) werden Flachdächer zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 11

§ 8 (Grünordnung) bleibt wie dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 12

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Röstergraben“. Er billigt die Pläne des Büros Vogg vom 19.02.2019 mit den o.g. beschlossenen Änderungen. Das vereinfachte Verfahren soll nach § 13 b  i. V. mit § 13 BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.03.2019 10:04 Uhr