Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 2322 + 2325, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.03.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Fl.-Nr.:                                2322 + 2325, Gemarkung Mittelneufnach

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfgebiet Mittelneufnach-Süd“ im Planbereich MD 3, in dem eine Einzelhausbebauung zulässig ist.

Da der im Süden befindliche Erker die zulässige Wandhöhe um 0,50 m überschreitet, ist hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebaungsplanes erforderlich.

Festgesetzte Wandhöhe der textlichen Festsetzungen, Punkt 3.2

Wohngebäude im MD 3 – max. Wandhöhe 4,80 m

Erforderliche Befreiung:

Wandhöhe des Erkers 5,30 m / Quergiebel

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Stefan Wenger und Gemeinderat Gottfried Wenger sind gem. Art. 49 GO pers. beteiligt und enthalten sich der Stimme.

Datenstand vom 08.04.2019 12:05 Uhr