Sachstand Funkmastaufstellung Vodafone, Fl.-Nr. 2070, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 25.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 25.03.2019 ö 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 25.02.2019 wurde die Anfrage der Fa. Vodafone nach einem gemeindeeigenen Standort für die Aufstellung eines Funkmastes bereits behandelt.
Grundsätzlich wird diese Fläche als geeignet betrachtet, die Zuwegung kann über den vorhandenen Feldweg (gewidmet als öffentlicher Feld- und Waldweg „Nußstaudenäcker“) erfolgen.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist die Fläche noch als landwirtschaftliche Fläche gekennzeichnet, wurde jedoch zwischenzeitlich in das Landschaftsschutzgebiet aufgenommen.
Eine Hinterlegung im Ökokonto der Gemeinde besteht nicht.

Im Zuge der Flurbereinigung wurde die Fläche grundbuchrechtlich aufgenommen mit folgenden Maßgaben:
Pflegehinweise:
Turnusmäßiger zeitlicher und räumlicher Gehölzschnitt ca. alle 10 – 15 Jahre
Bestand:
Feldgehölze, Hecken mit Gras- und Krautstreifen

Lt. Frau Penz vom LRA Augsburg ist eine Aufstellung grundsätzlich auch hier möglich, auch wenn bevorzugt Flächen außerhalb des LSG herangezogen werden sollen.

Das Unternehmen Vodafone möchte nun beim LRA einen Antrag auf Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der LSG-Verordnung stellen.
Das Landratsamt wird dann die Genehmigungsfähigkeit überprüfen.

Datenstand vom 08.04.2019 12:05 Uhr