Entfernen des Baumhauses am Sportplatz in Reichertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.06.2019 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 20.05.2019 bzgl. des Baumhauses bereits vorberaten.
Herr Schalk, Geschäftsstellenleiter hat mit dem Besitzer des Baumhauses den Sachverhalt in einem Telefonat besprochen.
Da der Aufsteller nicht einsichtig war, wurde der Sachverhalt schriftlich in einem E-Mail zugesandt.

Aus haftungsrechtlichen Gründen kann einer Beibehaltung des Baumhauses nicht zugestimmt werden.

Der Rückbau wurde zugesagt.

Diskussionsverlauf

Verschiedene Bilder von dem errichteten Baumhauses dienen der Beratung. Das Baumhaus wurde in einer Gefahrenhöhe von 3,5 m errichtet und steht auf öffentlichem Grund. Der Gemeinderat ist aufgrund der genannten haftungstechnischen Problemen mit dem Baumhaus nicht einverstanden. Der Aufsteller hat die Aufstiegshilfe nach Aufforderung durch die Verwaltung sofort entfernt und den Rückbau zugesichert.

Die Vorsitzende unterbreitet dem Gemeinderat, man könnte das bereits bestehende Fußballfeld in Reichertshofen als Bolzplatz für die Jugend mit geringem Aufwand herrichten.
Der Gemeinderat nimmt diese Anregung auf.  

Beschluss

Das Baumhaus muss entfernt werden.
Der Gemeinderat beschließt eine Frist von 14 Tagen für den Rückbau des Baumhauses durch den Besitzer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2019 10:42 Uhr