Neuerlass der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 24.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 24.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Für die Kindergartenkinder, die vor dem 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben, erhält die Gemeinde bis zum Schuleintritt vom Freistaat Bayern rückwirkend ab dem 01.04.2019 einen Zuschuss von 100,00 €. Durch diesen Zuschuss werden diese Eltern praktisch von den Kindergartengebühren befreit. Deshalb wurde der § 5 a geändert.
Die Eltern sollen zum 01.04.2019 entlastet werden, daher tritt die Satzung rückwirkend in Kraft.  

Für die Kinder, die nach 01.09 des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollenden und die unter 3 jährigen bleibt es bei den Gebühren nach § 5.

Beispiel:
Ein Kind ist am 01.10.2016 geboren und geht ab 01.10.2019 in den Kindergarten. Die Gemeinde erhält den Zuschuss erst ab dem 01.09.2020. Die Eltern müssen also für 11 Monate die Kindergartengebühren bezahlen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2019 10:42 Uhr