Berufung von Frau Klara Sattelmayer zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Mittelneufnach, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) | Gemeinderat Mittelneufnach | 24.06.2019 | ö | 10 |
Sachverhalt
Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz soll gleichzeitig mit dem Gemeindewahlleiter auch ein Stellvertreter bestellt werden. Hier könnte z.B. auf ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied, ein Gemeinderatsmitglied oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten das 2020 nicht mehr antritt zurückgegriffen werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2019 10:42 Uhr