Haushaltsplan 2019 - Auflage des Landratsamtes bezüglich Defizit Kanal


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 26.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2019 wurde vom Landratsamt Augsburg rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die erforderliche Genehmigung der enthaltenen Kreditaufnahme wurde in voller Höhe erteilt. Das Ergebnis der rechtsaufsichtlichen Prüfung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan fasst das Landratsamt wie folgt zusammen:

„Die notwendige Mindestzuführung (138.000,00 €) an den Vermögenshaushalt wird – zumindest nach den Plandaten – nicht erreicht. Stattdessen ist eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt i.H.v. 40.700,00 € erforderlich.

Eine wesentliche Ursache hierfür ist die mangelnde Kostendeckung im Bereich Abwasserbeseitigung (Defizit: -69.700,00 €). Demgegenüber soll nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG, § 12 KommHV bei kostenrechnenden Einrichtungen Kostendeckung erzielt werden. Demzufolge sollte baldmöglichst eine Neukalkulation der Abwassergebühren unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren angefallenen Unterdeckungen in Angriff genommen werden.

Ferner sollte u.E. das auf Unterhaltungsmaßnahmen beruhende Defizit und das negative Rechnungsergebnis 2018 im Bereich Abwasser (- 61.000,00 €) – zumindest teilweise - durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage (rd. 615.000,00 €) ausgeglichen werden. Dadurch werden die von der Gemeindekasse getragenen Unterdeckungen von den von der Anlage profitierenden Benutzern ein Stück weit refinanziert.

Außerdem werden dadurch die aufgrund der Defizite der Vorjahre zu erwartenden Gebührensteigerungen bei der nächsten Kalkulation etwas relativiert.“

Diese Stellungnahme hat das Landratsamt mit der folgenden Auflage verbunden:

„Die Handhabung der Defizite im Abwasserbereich der letzten Jahre ist unter Vorstellung der oben dargestellten Lösungsansätze im Gemeinderat zu thematisieren. Wir bitten um Übersendung eines diesbezüglichen Beschlussbuchauszuges.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass „baldmöglichst eine Neukalkulation der Abwassergebühren unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren angefallenen Unterdeckungen in Angriff genommen werden“ soll. Derzeit läuft die Neukalkulation der Kanalgebühren Walkertshofen. Für kommendes Jahr ist die Neukalkulation der Kanalgebühren Mittelneufnach vorgesehen (letzte Gebührenanpassung zum 01.01.2013).

Das in 2019 „auf Unterhaltungsmaßnahmen beruhende Defizit“ ist laut Haushalt den folgenden Haushaltsstellen zu entnehmen:







Haushalts-stelle
Bezeichnung
Ansatz
Bemerkung
7000.5000
Unterhalt Kläranlage Mitteln.
2.000 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5001
Unterhalt Pumpwerk Reichertsh.
500 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5100
Kanalunterhalt Mittelneufnach
20.000 €
Erläuterung Haushalt: „Beginn Kanalsanierung?“. Eventuell zumindest teilweise eine Sicherheitsposition.
7000.5101
Kanalunterhalt Reichertshofen
20.000 €
Erläuterung Haushalt: „einschl. Ingenieurhonorar Befahrung“. Hierfür u.a. gibt es den Zuschuss.
7000.5200
Geräte Kläranlage Mittelneufnach
4.000 €
Eventuell Betriebskosten enthalten
7000.5201
Geräte Pumpstation Reichertsh.
500 €
Eventuell Betriebskosten enthalten

Andere Ansätze des Verwaltungshaushalts beziehen sich auf Betriebskosten, insbesondere 7000.6320 mit 28.000,00 € für Klärschlammentsorgung und Stromverbrauch.

Der Gemeinderat sollte – auch unter Berücksichtigung der bei diesen Haushaltsstellen beabsichtigten Maßnahmen und der künftigen Verwendung der Sonderrücklage – über eine Entnahme, die aufgrund des Rechnungsergebnisses 2019 durchzuführen sein wird, grundsätzlich entscheiden.

„Das negative Rechnungsergebnis 2018 im Bereich Abwasser“ beträgt laut  Jahresrechnung im Verwaltungshaushalt minus 60.952,88 €. Auch über eine diesbezügliche Rücklagenentnahme hat der Gemeinderat zu entscheiden. Da die Rechnungslegung 2018 bereits erfolgt ist, könnte diese Rücklagenentnahme erst im Rahmen der Jahresrechnung 2019 erfolgen.

Die Verwaltung steht beiden Rücklagenentnahmen zum jetzigen Zeitpunkt skeptisch gegenüber. Erst im Rahmen der Neukalkulation, die tatsächlich baldmöglichst durchzuführen ist, kann fundiert hierüber entschieden werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung erläutert die Vorsitzende, dass die Betriebsgenehmigung der Kläranlage 2026 abläuft. Die gebildeten Rücklagen werden benötigt für die Sanierung der Kläranlage und zur weiteren Inbetriebnahme. Der Gemeinderat plädiert, die Neukalkulation der Kanalgebühren und –beiträge abzuwarten. Danach kann über eine Entnahme aus den Rücklagen entschieden werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens im Jahr 2020 die Kanalgebühren und -beiträge neu zu kalkulieren, damit erforderlichenfalls Gebühren und Beiträge zum 01.01.2021 angepasst werden können. In diesem Zusammenhang kann auch über eine eventuelle Entnahme aus der Sonderrücklage Kanal entschieden werden.

Grundsätzlich soll jedoch die Sonderrücklage Kanal für Investitionen wie die in Zukunft anstehende Ertüchtigung/Erneuerung bzw. den Neubau der Kläranlage oder eine Generalsanierung der Kanalisation verwendet werden, auch um Verbesserungsbeiträge reduzieren zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 12:08 Uhr