Vorlage der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 26.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 26.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist „… die Jahresrechnung … innerhalb von 6 Monaten … nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2018 wurde am 27.06.2019 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 07.08.2019 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2018. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2019 12:08 Uhr