Geschwindigkeitsüberschreitung Aichener Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderat Walkertshofen, 23.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) | Gemeinderat Walkertshofen | 23.04.2019 | ö | 6.2 |
Sachverhalt
Ein Bürger aus Walkertshofen hat in letzter Sitzung am 26.03.2019 nachgefragt, ob in der Aichener Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von zu schnellem Fahrens möglich wäre.
Die PI Schwabmünchen teilt auf entsprechende Anfrage mit, dass die Aichener Straße eine Kreisstraße ist und da sich dort direkt keine Schule, kein Kindergarten oder ein Alten-/Pflegeheim befindet, ist eine Beschränkung auf Tempo „30“ nicht
möglich.
Die Gemeinde Walkertshofen wird ein Geschwindigkeitsmessgerät in der Aichener Straße aufstellen.
Datenstand vom 07.05.2019 09:34 Uhr