Einbau einer Schleppgaube auf die bestehende Garage mit Außentreppe, Fl.-Nr. 215/3, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 17.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 17.09.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:        Einbau einer Schleppgaube auf die bestehende Garage mit Außentreppe

Fl.-Nr.:        215/3, Gemarkung Walkertshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schörr“ in einem
Allgemeinem Wohngebiet.

Der Antragsteller möchte auf der Nordseite der an das Wohngebäude angebauten Doppelgarage
eine Schleppgaube errichten.
Über der Garage befindet sich ein Lagerraum, der über eine Außentreppe erschlossen werden
soll.

Für das Vorhaben sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Festsetzungen unter Punkt 6.4 der Satzung – Dachaufbauten

  1. Gem. den textlichen Festsetzungen unter Punkt 6.4 sind Dachaufbauten zulässig, wenn die Länge der Aufbauten max. 1/3 der Dachlänge beträgt.

Beantragte Befreiung: Länge der Aufbauten ca. 1/2 der Dachlänge

  1. Festsetzung: Der First von Dachaufbauten muss unterhalb des Hauptfirstes liegen

Beantragte Befreiung: Firsthöhe der Dachaufbauten höhengleich mit dem Hauptfirst


Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben mit den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2019 12:17 Uhr