Neubau eines Holzlager-Schuppens, Fl.-Nr. 1230/1, Gemarkung Walkertshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 03.12.2019 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Holzlager-Schuppens

Fl.-Nr.:                                1230/1, Gemarkung Walkertshofen


Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbegebiet Nord“ und dessen 1. Änderung in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet.

Der Antragsteller möchte im nördlichen Anschluss an den bestehenden Geräteschuppen einen Holzschuppen erstellen.

Die östliche Baugrenze ist in der Planzeichnung mit 3,50 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie dargestellt und wird bei der Planung um 9 cm überschritten (Darstellung im Lageplan mit 3,41 m Abstand).
Für diese Überschreitung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der Überschreitung der östlichen Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 12.12.2019 11:00 Uhr