Bauvorhaben: Neubau eines Doppelhauses mit Garage / Carport
Fl.-Nr.: 167/14, Gemarkung Scherstetten
Die formlose Bauvoranfrage betrifft das letzte, noch unbebaute Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherstetten-West“.
In der Gemeinderatssitzung am 07.11.2018 wurde vom damaligen Eigentümer bereits ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgegeben (Maß der baulichen Nutzung, Stellung und Gestaltung der Gebäude) und das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen in Aussicht gestellt.
Das Grundstück wurde zwischenzeitlich verkauft.
Für die nun vorgesehene Bebauung sind verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, die teilweise den bereits im November 2018 in Aussicht gestellten Befreiungen entsprechen.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Festsetzung unter Punkt 4.1 – Bauweise, Baugrenzen
Zulässig sind nur Einzelhäuser
Beantragte Befreiung:
Zulässigkeit eines Doppelhauses
- Festsetzung unter Punkt 3.2 – Maß der baulichen Nutzung, Höchstzulässige Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Max. zulässige Grundflächenzahl 0,2
Max. zulässige Geschossflächenzahl 0,35
Beantragte Befreiung:
Max. zulässige Grundflächenzahl 0,25, max. zulässige Geschossflächenzahl 0,4
(Befreiungen wurden in der GR-Sitzung am 07.11.2018 in Aussicht gestellt)
- Festsetzung unter Punkt 5.2.2 – Stellung und Gestaltung der Gebäude
Höhe des Kniestocks max. 0,20 m
Beantragte Befreiung:
Max. zulässige Kniestockhöhe 0,80 m
(Befreiung wurde in der GR-Sitzung am 07.11.2018 in Aussicht gestellt)
- Festsetzung unter Punkt 5.3 – Abstand der Dachgauben von der Giebelseite
Mindestabstand der Dachgauben von der Giebelseite 2,0 m
Beantragte Befreiung:
Abstand der Dachgauben von der Giebelseite mindestens 1,50 m
Das Gremium nimmt Einsicht in die formlose Bauvoranfrage.