Formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Doppelhauses, Fl.-Nr. 167/14, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.02.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Doppelhauses mit Garage / Carport

Fl.-Nr.:                                167/14, Gemarkung Scherstetten

Die formlose Bauvoranfrage betrifft das letzte, noch unbebaute Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherstetten-West“.

In der Gemeinderatssitzung am 07.11.2018 wurde vom damaligen Eigentümer bereits ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abgegeben (Maß der baulichen Nutzung, Stellung und Gestaltung der Gebäude) und das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiungen in Aussicht gestellt.

Das Grundstück wurde zwischenzeitlich verkauft.
Für die nun vorgesehene Bebauung sind verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich, die teilweise den bereits im November 2018 in Aussicht gestellten Befreiungen entsprechen.

Folgende Befreiungen werden beantragt:

  1. Festsetzung unter Punkt  4.1 – Bauweise, Baugrenzen
Zulässig sind nur Einzelhäuser

Beantragte Befreiung:
Zulässigkeit eines Doppelhauses

  1. Festsetzung unter Punkt 3.2 – Maß der baulichen Nutzung, Höchstzulässige Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Max. zulässige Grundflächenzahl 0,2
Max. zulässige Geschossflächenzahl 0,35

Beantragte Befreiung:
Max. zulässige Grundflächenzahl 0,25, max. zulässige Geschossflächenzahl 0,4
       (Befreiungen wurden in der GR-Sitzung am 07.11.2018 in Aussicht gestellt)

  1. Festsetzung unter Punkt 5.2.2 – Stellung und Gestaltung der Gebäude
Höhe des Kniestocks max. 0,20 m

Beantragte Befreiung:
Max. zulässige Kniestockhöhe 0,80 m
(Befreiung wurde in der GR-Sitzung am 07.11.2018 in Aussicht gestellt)

  1. Festsetzung unter Punkt 5.3 – Abstand der Dachgauben von der Giebelseite
Mindestabstand der Dachgauben von der Giebelseite 2,0 m


Beantragte Befreiung:
Abstand der Dachgauben von der Giebelseite mindestens 1,50 m

Das Gremium nimmt Einsicht in die formlose Bauvoranfrage.

Diskussionsverlauf

In der Beratung erläutert der Vorsitzende, dass die Zulässigkeit eines Doppelhauses im Bebauungsplan „Scherstetten-West“ nicht vorgesehen ist.
Das Gremium bespricht daher  die beantragten Befreiungen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 13.03.2019 09:15 Uhr