Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 06.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.03.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1395, 1396 und einer Teilfläche der Fl.Nr. 121/6 Gemarkung Scherstetten soll ein neues Wohnbaugebiet mit ca. 8 Bauplätzen entstehen. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Verfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nur nachrichtlich.

Herr Vogg erläutert die Pläne in der Fassung vom 06.03.2019.

Diskussionsverlauf

Es besteht Einvernehmen, dass das Büro Vogg noch die folgenden Änderungen vornehmen wird:
  • In § 8 Grünordnung werden alle giftigen Pflanzen gestrichen.
  • In § 1 Art der baulichen Nutzung werden unter Nr. 1.2 die Nutzungen laut 3. Spiegelstrich (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) in nicht zulässig abgeändert.
  • Die in den textlichen Festsetzungen enthaltenen starken Einschränkungen bei Garagen werden nach den Anregungen von Ing. Vogg abgemildert.

Beschluss

Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am Birstling II“ zur Wohnbebauung der Fl.-Nrn. 1395, 1396 und einer Teilfläche der Fl.- Nr. 121/6 Gemarkung Scherstetten. Er billigt die Pläne des Büros Vogg vom 06.03.2019. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesen Plänen die Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 13 b BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 04.04.2019 10:27 Uhr