Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 104/2, Gemarkung Konradshofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 03.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Fl.-Nr.: 104/2, Gemarkung Konradshofen
Der Antragsteller der formlosen Bauvoranfrage möchte auf dem Grundstück, das im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ liegt, ein Einfamilienhaus in Holzbauweise errichten.
Das Flurstück befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet, in dem die offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) zulässig ist.
Da das Bauvorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Festsetzung unter § 6 – Dachaufbauten sind unzulässig
Beantragte Befreiung – einseitiger Einbau einer Dachgaube
- Festsetzung unter § 6 – zulässige Dachneigung 25 – 32
°
Beantragte Befreiung – Dachneigung 38°
Diskussionsverlauf
In der Beratung wünscht der Gemeinderat, dass in Zukunft in der Stellungnahme der Verwaltung bei beantragten Befreiungen zur Dachneigung, auch die Dachneigungen der umliegenden Wohngebäude im Vergleich zum aktuellen Bauvorhaben genannt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2019 12:45 Uhr