Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.-Nr. 104/2, Gemarkung Konradshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 03.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.04.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                104/2, Gemarkung Konradshofen


Der Antragsteller der formlosen Bauvoranfrage möchte auf dem Grundstück, das im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ liegt,  ein Einfamilienhaus in Holzbauweise errichten.
Das Flurstück befindet sich in einem Allgemeinen Wohngebiet, in dem die offene Bauweise (Einzel- und Doppelhäuser) zulässig ist.

Da das Bauvorhaben nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:


  1. Festsetzung unter § 6 – Dachaufbauten sind unzulässig

Beantragte Befreiung – einseitiger Einbau einer Dachgaube


  1. Festsetzung unter § 6 – zulässige Dachneigung 25 – 32 °

Beantragte Befreiung Dachneigung 38°

Diskussionsverlauf

In der Beratung wünscht der Gemeinderat, dass in Zukunft in der Stellungnahme der Verwaltung bei beantragten Befreiungen zur Dachneigung, auch die Dachneigungen der umliegenden Wohngebäude im Vergleich zum aktuellen Bauvorhaben genannt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2019 12:45 Uhr