Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken / Einwände / Äußerung eingegangen:
Gewerbeaufsichtsamt 12.03.2019
HWK Schwaben 18.03.2019
Kreisjugendring 27.03.2019
ZV Stauden-Wasserversorgung 13.03.2019
Staatl. Bauamt Augsburg 12.03.2019
IHK Schwaben 18.04.2019
Bistum Augsburg 12.03.2019
Bundesamt der Bundeswehr 12.03.2019
Folgende Anregungen sind eingegangen:
AELF Augsburg 23.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Aus forstlicher Sicht keine Einwendungen.
Aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwände.
Folgenden Hinweis bitte berücksichtigen:
Mutterkuhhaltung auf Fl.-Nr. 1400/1. Der Betrieb darf nicht durch die heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt werden. Bereits jetzt gibt es Anwohner im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 „Birstling I“, die sich gestört fühlen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass von den Tieren Lärm und Geruchsemmissionen ausgehen. Auch die ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle, Jauche und Festmist darf auf den an das Baugebiet angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgen.
Um Aufklärung von Hundebesitzern wird gebeten.
Im B-Plan fehlen konkrete Bereiche für den ruhenden Verkehr. Bisher wurden häufig die umliegenden landwirtschaftlichen Anwandwege zum Parken genutzt. Wir bitten für den ruhenden Verkehr ausreichend Platz einzuplanen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Es ist im Interesse der Gemeinde Scherstetten, dass landwirtschaftliche Betriebe keine Nachteile durch neue Wohnbebauung erfahren. Deshalb werden umfangreiche Hinweise zu landwirtschaftlicher Nutzung – soweit nicht schon vorhanden – im B-Plan ergänzt. Auf die Mutterkuhhaltung auf Fl.-Nr. 1400/1 wird zusätzlich explizit hingewiesen werden. Die Aufklärung der Hundebesitzer hinsichtlich Hundekot erfolgt bereits in der Gesamtgemeinde.
Die Anlage von Flächen für den ruhenden Verkehr wird aufgrund des nachzuweisenden Stellplatzumfanges auf privatem Grund als nicht erforderlich angesehen.
Abstimmung: 12 : 0
LEW Verteilnetz GmbH 18.03.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Keine Einwände, wenn nachstehende Punkte berücksichtigt werden:
Am Rand des Geltungsbereiches verlaufen bestehende 1-kV-Kabelleitungen.
Vor Aufnahme von Erdarbeiten etc. im Näherungsbereich der Kabelanlagen sind aktuelle Bestandspläne zu beschaffen.
Die zukünftige Stromversorgung ist gesichert.
Vor Beginn der Tiefbauarbeiten soll ein Spartengespräch stattfinden.
Hinweis auf den zeitlichen Ablauf für die Kabelverlegearbeiten.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die genannten Punkte werden berücksichtigt, bzw. die von der Gemeinde Scherstetten beauftragte (n) Firmen haben diese zu berücksichtigen.
Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Bauleitplanung 25.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
- Es werden verschiedene Hinweise zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen, insbesondere zur Klarstellung einiger Punkte gegeben.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend den Empfehlungen des LRA SG Bauleitplanung geändert bzw. angepasst.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Wasserrecht 25.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Es erfolgen ergänzende Hinweise:
- Hinweis auf die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser. Es ist von der Gemeinde zu prüfen, ob ein Ergänzungs- / Tekturverfahren erforderlich ist.
- Hinweis auf wild abfließendes Wasser bzw. dessen Auswirkungen auf tiefer oder höher liegende Grundstücke. Geländeveränderungen bzw. Entwässerungseinrichtungen sind so vorzunehmen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Es wird von der Gemeinde rechtzeitig geprüft werden, ob ein Ergänzungs- oder Tekturverfahren notwendig wird.
- Diese Hinweise sind bereits in der Begründung bzw. Satzung vorhanden, werden jedoch nochmals präzisiert. In der Erschließungsplanung wird explizit auf diese Problematik eingegangen werden.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Naturschutz 25.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Anregungen zur Verbesserung zum B-Plan:
- Die Linden an der Baugebietseinmündung sollen in der Pflanzqualität StU. 16 - 18 cm zur Ausführung kommen.
- Die Strauchreihe am westlichen Rand mit 5 m Breite soll lückenlos durchgehend sein.
- Bei Formschnittheckenpflanzungen sollte von Buchspflanzungen abgesehen werden. Als Ersatz wird Liguster und Eibe vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Die Pflanzqualität wird angepasst.
- Die Satzung wird dahingehend nochmals überprüft und ggfs. angepasst.
- Die Satzung wird dahingehend angepasst.
Abstimmung: 11 : 1
LRA Augsburg, Erschließungsbeitragsrecht 25.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
… der Estweg ist hier noch nicht erstmalig und endgültig im beitragsrechtlichen Sinne hergestellt.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beitragsrechtliche Angelegenheiten werden von der Verwaltung bearbeitet und finden im gegenständlichen Bebauungsplan keinen Niederschlag.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Brandschutz 25.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Anmerkungen zu Löschwasserbedarf, Hydrantennetz und Richtlinien für Feuerwehr.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Abfallwirtschaftsbetrieb 10.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Hinweis auf die Planung der Erschließungsstraßen, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Es werden explizite Anforderungen genannt.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 12 : 0
LRA Augsburg, Immissionsschutz 01.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Eine Ortseinsicht ergab, dass es sich bei den Nebengebäuden auf Fl.-Nr. 121/6 um Garagen und Lager handelt. Immissionsschutzfachliche Themen stehen der Planung somit nicht entgegen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 12 : 0
Regierung von Schwaben 09.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
… sind vorhandene Potenziale zur Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Gemeinde Scherstetten über großzügige Potentiale an Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen.
Um dem Gedanken des Flächensparens Rechnung zu tragen, regen wir an, in Erwägung zu ziehen, Bauflächenpotenziale in gleichem Umfang aus dem FNP zurückzunehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Scherstetten plant zukünftig die genaue Überprüfung von bestehenden Bauflächenpotenzialen hinsichtlich derer Verfügbarkeit und ggfs. die Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan.
Abstimmung: 12 : 0
Schwaben Netz GmbH 01.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Im angegebenen Ausbaubereich liegen weder Leitungen noch ist in absehbarer Zeit eine Verlegung geplant.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmung: 12 : 0
WWA Donauwörth 15.03.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Es werden allgemeine Hinweise zu folgenden Themengebieten gegeben:
Trinkwasser- und Löschwasserversorgung
Grundwasser
Altlasten und Bodenschutz
Einsatz von erdgekoppelten Wärme-Pumpen-Systemen
Abwasserbeseitigung und Kläranlage
Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser
Es bestehen keine Bedenken, wenn die Hinweise beachtet werden.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden beachtet werden.
Abstimmung: 12 : 0
ALE Krumbach 18.04.2019
Stellungnahme (auszugsweise):
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Hinweis:
Das dargestellte Planungsgebiet ist in keinem Verfahren der LE beteiligt.
Die Neuausweisung von Bauflächen in bisher unbebauter Lage sollte als letzte Möglichkeit gewählt werden. ….
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Insbesondere die Hinweise zur Nachverdichtung usw. sind bereits umfassend geprüft.