Abwägung der Stellungnahmen der TÖB Bebauungsplan Nr. 9 "Am Birstling II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 15.05.2019 ö 2.1

Sachverhalt

Folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken / Einwände / Äußerung eingegangen:

Gewerbeaufsichtsamt                                12.03.2019
HWK Schwaben                                        18.03.2019
Kreisjugendring                                        27.03.2019
ZV Stauden-Wasserversorgung                        13.03.2019
Staatl. Bauamt Augsburg                                12.03.2019
IHK Schwaben                                        18.04.2019
Bistum Augsburg                                        12.03.2019
Bundesamt der Bundeswehr                                12.03.2019


Folgende Anregungen sind eingegangen:

AELF Augsburg                                                        23.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Aus forstlicher Sicht keine Einwendungen.

Aus landwirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Einwände.

Folgenden Hinweis bitte berücksichtigen:
Mutterkuhhaltung auf Fl.-Nr. 1400/1. Der Betrieb darf nicht durch die heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt werden. Bereits jetzt gibt es Anwohner im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 7 „Birstling I“, die sich gestört fühlen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass von den Tieren Lärm und Geruchsemmissionen ausgehen. Auch die ordnungsgemäße Ausbringung von Gülle, Jauche und Festmist darf auf den an das Baugebiet angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgen.

Um Aufklärung von Hundebesitzern wird gebeten.

Im B-Plan fehlen konkrete Bereiche für den ruhenden Verkehr. Bisher wurden häufig die umliegenden landwirtschaftlichen Anwandwege zum Parken genutzt. Wir bitten für den ruhenden Verkehr ausreichend Platz einzuplanen.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Es ist im Interesse der Gemeinde Scherstetten, dass landwirtschaftliche Betriebe keine Nachteile durch neue Wohnbebauung erfahren. Deshalb werden umfangreiche Hinweise zu landwirtschaftlicher Nutzung – soweit nicht schon vorhanden – im B-Plan ergänzt. Auf die Mutterkuhhaltung auf Fl.-Nr. 1400/1 wird zusätzlich explizit hingewiesen werden. Die Aufklärung der Hundebesitzer hinsichtlich Hundekot erfolgt bereits in der Gesamtgemeinde.
Die Anlage von Flächen für den ruhenden Verkehr wird aufgrund des nachzuweisenden Stellplatzumfanges auf privatem Grund als nicht erforderlich angesehen.

Abstimmung: 12 : 0



LEW Verteilnetz GmbH                                                18.03.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Keine Einwände, wenn nachstehende Punkte berücksichtigt werden:

Am Rand des Geltungsbereiches verlaufen bestehende 1-kV-Kabelleitungen.
Vor Aufnahme von Erdarbeiten etc. im Näherungsbereich der Kabelanlagen sind aktuelle Bestandspläne zu beschaffen.
Die zukünftige Stromversorgung ist gesichert.
Vor Beginn der Tiefbauarbeiten soll ein Spartengespräch stattfinden.
Hinweis auf den zeitlichen Ablauf für die Kabelverlegearbeiten.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die genannten Punkte werden berücksichtigt, bzw. die von der Gemeinde Scherstetten beauftragte (n) Firmen haben diese zu berücksichtigen.

Eine Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.


Abstimmung: 12 : 0


LRA Augsburg, Bauleitplanung                                                25.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

  1. Es werden verschiedene Hinweise zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen, insbesondere zur Klarstellung einiger Punkte gegeben.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die textlichen Festsetzungen werden entsprechend den Empfehlungen des LRA SG Bauleitplanung geändert bzw. angepasst.


Abstimmung: 12 : 0



LRA Augsburg, Wasserrecht                                                25.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Es erfolgen ergänzende Hinweise:

  1. Hinweis auf die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser. Es ist von der Gemeinde zu prüfen, ob ein Ergänzungs- / Tekturverfahren erforderlich ist.
  2. Hinweis auf wild abfließendes Wasser bzw. dessen Auswirkungen auf tiefer oder höher liegende Grundstücke. Geländeveränderungen bzw. Entwässerungseinrichtungen sind so vorzunehmen, dass dieses Wasser schadlos abgeführt wird.


Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

  1. Es wird von der Gemeinde rechtzeitig geprüft werden, ob ein Ergänzungs- oder Tekturverfahren notwendig wird.
  2. Diese Hinweise sind bereits in der Begründung bzw. Satzung vorhanden, werden jedoch nochmals präzisiert. In der Erschließungsplanung wird explizit auf diese Problematik eingegangen werden.


Abstimmung: 12 : 0


LRA Augsburg, Naturschutz                                                25.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Anregungen zur Verbesserung zum B-Plan:

  1. Die Linden an der Baugebietseinmündung sollen in der Pflanzqualität StU. 16 - 18 cm zur Ausführung kommen.
  2. Die Strauchreihe am westlichen Rand mit 5 m Breite soll lückenlos durchgehend sein.
  3. Bei Formschnittheckenpflanzungen sollte von Buchspflanzungen abgesehen werden. Als Ersatz wird Liguster und Eibe vorgeschlagen.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

  1. Die Pflanzqualität wird angepasst.
  2. Die Satzung wird dahingehend nochmals überprüft und ggfs. angepasst.
  3. Die Satzung wird dahingehend angepasst.

Abstimmung: 11 : 1



LRA Augsburg, Erschließungsbeitragsrecht                                25.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

… der Estweg ist hier noch nicht erstmalig und endgültig im beitragsrechtlichen Sinne hergestellt.
Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beitragsrechtliche Angelegenheiten werden von der Verwaltung bearbeitet und finden im gegenständlichen Bebauungsplan keinen Niederschlag.


Abstimmung: 12 : 0


LRA Augsburg, Brandschutz                                                25.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Anmerkungen zu Löschwasserbedarf, Hydrantennetz und Richtlinien für Feuerwehr.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 12 : 0



LRA Augsburg, Abfallwirtschaftsbetrieb                                                10.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Hinweis auf die Planung der Erschließungsstraßen, dass die Abfallbeseitigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Es werden explizite Anforderungen genannt.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 12 : 0



LRA Augsburg, Immissionsschutz                                                01.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Eine Ortseinsicht ergab, dass es sich bei den Nebengebäuden auf Fl.-Nr. 121/6 um Garagen und Lager handelt. Immissionsschutzfachliche Themen stehen der Planung somit nicht entgegen.


Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 12 : 0


Regierung von Schwaben                                                        09.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

… sind vorhandene Potenziale zur Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Gemeinde Scherstetten über großzügige Potentiale an Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen.
Um dem Gedanken des Flächensparens Rechnung zu tragen, regen wir an, in Erwägung zu ziehen, Bauflächenpotenziale in gleichem Umfang aus dem FNP zurückzunehmen.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Scherstetten plant zukünftig die genaue Überprüfung von bestehenden Bauflächenpotenzialen hinsichtlich derer Verfügbarkeit und ggfs. die Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan.


Abstimmung: 12 : 0



Schwaben Netz GmbH                                                        01.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Im angegebenen Ausbaubereich liegen weder Leitungen noch ist in absehbarer Zeit eine Verlegung geplant.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmung: 12 : 0



WWA Donauwörth                                                        15.03.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Es werden allgemeine Hinweise zu folgenden Themengebieten gegeben:
Trinkwasser- und Löschwasserversorgung
Grundwasser
Altlasten und Bodenschutz
Einsatz von erdgekoppelten Wärme-Pumpen-Systemen
Abwasserbeseitigung und Kläranlage
Oberirdische Gewässer und wild abfließendes Wasser

Es bestehen keine Bedenken, wenn die Hinweise beachtet werden.
Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden beachtet werden.


Abstimmung: 12 : 0



ALE Krumbach                                                        18.04.2019

Stellungnahme (auszugsweise):

Mit der Planung besteht Einverständnis.

Hinweis:
Das dargestellte Planungsgebiet ist in keinem Verfahren der LE beteiligt.
Die Neuausweisung von Bauflächen in bisher unbebauter Lage sollte als letzte Möglichkeit gewählt werden. ….

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Insbesondere die Hinweise zur Nachverdichtung usw. sind bereits umfassend geprüft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Architekt Roland Rieger kommt um 20.25 Uhr in den Sitzungssaal. Herr Rieger wird zu Top 3.1 die Planunterlagen erläutern.

Datenstand vom 06.06.2019 09:56 Uhr