Neubau einer Lagerhalle auf Fl.-Nr. 501, Gemarkung Scherstetten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 05.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Lagerhalle
Fl.-Nr.: 501, Gemarkung Scherstetten
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet-Süd“ in einem Gewerbegebiet i.S. des § 8 BauNVO.
Es wird beantragt, das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen.
Mit Bauantrag vom 14.05.2019 hat der Bauantragsteller und der Planfertiger die Übereinstimmung des Planes mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes bestätigt.
Hinweis: Alternativ wird vom Antragsteller beantragt, die Vorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter zu behandeln, falls die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
In der Satzung des Bebauungsplanes ist unter § 9 – Grünordnung – festgeschrieben, dass jedem Baugesuch im Genehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren ein kombinierter Freiflächengestaltungsplan und Bepflanzungsplan beizufügen ist.
Die Freiflächengestaltung wurde im Bauantrag berücksichtigt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt und der Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt, wenn der erforderliche Freiflächengestaltungsplan und Bepflanzungsplan den Festsetzungen der Satzung entspricht und
dem Bauantrag beigefügt sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2019 12:48 Uhr