Neuerlass der Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 03.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 03.06.2019 ging das Protokoll der Belegprüfung des Landratsamtes für das Jahr 2017 in der VG ein. Darin wurde eine Satzungsänderung bezüglich der Kernzeit und wegen der Aufnahme der Schulkinder gefordert.
Die Kernzeit heißt jetzt Mindestbuchungszeit. Die Buchungszeit in den Staffelstunden wurde von 60 auf 30 Minuten reduziert.
Für die Betreuung der Schulkinder müsste eine neue Betriebserlaubnis beantragt werden. Eine Schulkindbetreuung nur von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr macht keinen Sinn. In anderen Einrichtungen des Landkreises mit Schulkindbetreuung ist der Kindergarten bis 16.00 Uhr gar bis 17.30 Uhr geöffnet. In Scherstetten besteht derzeit am Nachmittag kein Betreuungsbedarf für Kindergartenkinder.
Diskussionsverlauf
Auf Anfrage teilt Frau Müller mit, dass die Elternabfrage ergeben hat, dass keine Schulkindbetreuung gewünscht wird. Außerdem kann bei etwaigen Bedarf die Schulkindbetreuung in der Grundschule Hiltenfingen in Anspruch genommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungssatzung vom 03.07.2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2019 10:15 Uhr