Neuerlass der Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 03.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 03.07.2019 ö 4

Sachverhalt

Für die Kindergartenkinder, die vor dem 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollendet haben, erhält die Gemeinde bis zum Schuleintritt vom Freistaat Bayern rückwirkend ab dem 01.04.2019 einen Zuschuss von 100,00 €.  Durch diesen Zuschuss werden diese Eltern praktisch von den Kindergartengebühren befreit. Deshalb wurde der § 4 a geändert. Die Eltern sollen zum 01.04.2019 entlastet werden, daher tritt die Satzung rückwirkend in Kraft.

Für die Kinder, die nach dem 01.09 des jeweiligen Kalenderjahres das 3. Lebensjahr vollenden und die unter 3-Jährigen bleibt es bei den Gebühren nach § 4.

Beispiel:
Ein Kind ist am 01.10.2016 geboren und geht ab 01.10.2019 in den Kindergarten. Die Gemeinde erhält den Zuschuss erst ab dem 01.09.2020. Die Eltern müssen also für 11 Monate die Kindergartengebühren bezahlen.

Außerdem wurde bei der Prüfung des Landratsamtes angeregt, dass 30 Minuten Buchungszeiten möglich sein sollen.

Das Spiel- und Getränkegeld ist schon seit längerem knapp bemessen (erhöhte Preise). Die Kinder bekommen hochwertige Spielmaterialien angeboten. Natursäfte werden eingekauft. Das Gemüse kommt von einem Biohof. Der Elternbeirat schlägt daher eine Erhöhung auf 10,00 € monatlich vor. Die meisten Eltern werden durch den rückwirkenden Erlass dieser Satzung ab 01.04.2019 sowieso von den Beiträgen komplett entlastet. Der Rest der Satzung stellt für die anderen Eltern eine Belastung dar. Daher kann dieser Teil erst zum 01.08.2019 in Kraft treten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung) vom 03.07.2019. Die Satzung soll zum 01.08.2019 in Kraft treten. Abweichend hiervon soll § 4 a dieser Satzung rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Vorsitzende und der Gemeinderat bedanken sich bei Frau Müller und Frau Ruchti für die Teilnahme an der Sitzung. Sie verlassen die Sitzung um 20.20 Uhr.

Datenstand vom 08.08.2019 10:15 Uhr