Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude, Fl.-Nr. 104/2, Gemarkung Konradshofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 07.08.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude

Fl.-Nr.:                                104/2, Gemarkung Konradshofen

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bauhof an der Schulstraße“ und dessen Änderungen in einem Allgemeinen Wohngebiet.

Der Bauherr hat bereits eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise gestellt, die am 03.04.2019 in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde.
Hierbei wurden zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.


Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

Festsetzung unter § 6 – Dachaufbauten sind unzulässig

Beantragte Befreiung –  einseitiger Einbau einer Dachgaube (in Aussicht gestellte
    Befreiung)


Festsetzung unter § 6 zulässige Dachneigung 25 – 32°

Beantragte Befreiung –  Dachneigung 38°        (in Aussicht gestellte
    Befreiung)


Festsetzung unter § 6 – Kniestockhöhe max. 60 cm (gem. von der OK Rohdecke bis OK
                                       Dachhaut)

Beantragte Befreiung  -  Kniestockhöhe an der Außenwand 0,88 m




Begründung:
Bei dem geplanten Wohnhaus handelt es sich um ein Holzhaus, das in Serie gefertigt wird, dadurch entsteht hier eine Kniestockhöhe an der Aussenpfette von 54 cm, an der Wand von 88 cm.







Hinweis:
Dachneigung der Umgebungsbebauung:
Im östlich angrenzenden Baugebiet „Westlich der Schulstraße“ sind Dachneigungen von 42 - 48° festgesetzt, wobei für das Flurstück 105/5 eine abweichende Dachneigung von 40° genehmigt wurde.
Die zulässige Dachneigung östlich der Schulstraße beträgt 25 - 32°.

Diskussionsverlauf

Das Gremium diskutiert in der Einsichtnahme der Planunterlagen die Kniestockhöhe des geplanten Einfamilienhauses. Es liegt eine Überschreitung nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes vor. Der Gemeinderat wünscht weitere Informationen hinsichtlich der Überschreitung sowie einen Vergleich zur festgesetzten Kniestockhöhe zum Baugebiet „Westlich der Schulstraße“.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
somit abgelehnt

Datenstand vom 12.09.2019 09:02 Uhr