Zu diesem Top begrüßt der Vorsitzende die Mitglieder der Kirchenverwaltung: Herrn Pater Joji, Herrn Wilhelm Knoll, Herrn Eugen Riedler, Herrn Peter Schmid, Herrn Wilhelm Eichinger sowie die Kindergartenleitung: Frau Claudia Winkler-Eichinger und die Stellvertreterin, Frau Monika Bögner und den Architekten Herrn Roland Rieger. Herr Rieger war beim bestehenden Kinderhaus St. Martin der ausführende Architekt. Aus diesem Grunde wurde Herr Rieger vom Träger des Kinderhauses mit der Planung der Erweiterung des Kinderhauses beauftragt.
Es wurden 2 verschiedene Varianten ausgearbeitet:
Variante 1:
Anbau an das bestehende Kinderhaus.
Der Anbau ist teilweise 2-geschossig ausgeführt.
Förderfähige Nutzfläche gem. Summenraumprogramm ca. 557 qm.
Die Summe der Nutzflächen der vorgeschlagenen Erweiterung beträgt ca. 601 qm.
Die Brutto-Grundfläche der Erweiterung beträgt ca. 1.130 qm.
Baukosten lt. Kostensimulation: ca. 3.420.000,00 €.
Variante 2:
Anbau an das bestehende Kinderhaus.
Der Anbau ist 1-geschossig ausgeführt.
Förderfähige Nutzfläche gem. Summenraumprogramm ca. 557 qm.
Die Summe der Nutzflächen der vorgeschlagenen Erweiterung beträgt ca. 648 qm.
Die Brutto-Grundfläche der Erweiterung beträgt ca. 1.090 qm.
Baukosten lt. Kostensimulation: ca. 3.240.000,00 €.
Herr Rieger erläutert die Varianten mittels Planskizzen. Im bestehenden Kinderhaus müssen Umstrukturierungen in der Raumaufteilung (Umbau) durchgeführt werden, damit ein einheitliches Raumkonzept mit der Erweiterung entsteht. Herr Rieger zeigt die geplante Raumaufteilung in den ausgearbeiteten Varianten. Die Maße des Daches sowie die mögliche Gestaltung für die Erweiterung wird durch Herrn Architekt Rieger vorgestellt. Er schlägt in Variante 2, aufgrund der großen Dachfläche vor, eine Teilfläche zu begrünen, damit ein abgerundetes Ortsbild entsteht.
Die Gestaltung der Außenanlagen und die Parkplatzsituation müssen noch gelöst werden.
Auf der Basis der Nutzfläche des Kostensimulationsmodelles errechnet sich eine theoretische Brutto-Grundfläche von ca. 928 m². Die festzustellende Differenz zu den der Brutto-Grundflächen der beiden Vorentwürfe ist zum Teil der Umnutzung der Räume im Bestandsgebäude und deren Raumgrößen sowie dem Umstand eines Anbaus gegenüber eines Neubaus geschuldet.
Die Kirchenverwaltung und die Gemeinde müssen zur weiteren Planung nun eine Entscheidung für eine der beiden Varianten treffen.