Errichtung einer Garage - Antrag auf isolierte Abweichung, Fl.-Nr. 902/71, Gemarkung Mickhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mickhausen, 13.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mickhausen (Gemeinde Mickhausen) Gemeinderat Mickhausen 13.01.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Errichtung einer Garage

Fl.-Nr.:                                902/71, Gemarkung Mickhausen


Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schmiedehiele“ in einem Dorfgebiet.
Im Bebauungsplan von 1995 ist für dieses Flurstück eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen eingezeichnet.
Mit Bescheid des Landratsamtes vom 23.07.2003 (AZ: 3-1579-2003) wurde die Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dieser Fläche erteilt.

Zusätzlich zu der auf der Ostseite des Flurstücks bestehenden Garage möchte der Antragsteller an der Westgrenze eine weitere Garage (ca. 3,5 m x 9 m) errichten, die Länge der auf dem Grundstück insgesamt zulässigen Grenzbebauung wird hierdurch überschritten (Art. 6 Abs. 9 BayBO i.V. mit Art. 63 BayBO).
Die betroffenen Nachbarn haben durch die Leistung Ihrer Unterschriften dem Vorhaben zugestimmt.

Für die geplante Flachdachgarage wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt - § 5 Abs. 5, Satz 1.5

„Die Dacheindeckung und Dachneigung der Garagen und Nebengebäude muss mit der Eindeckung und der Dachneigung des Hauptgebäudes übereinstimmen“.

Begründung:
An der westlichen Grundstücksgrenze wurde bereits durch die Nachbarn eine Garage mit vorgelagertem Carport errichtet, diese weisen ein Flachdach auf.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben und der beantragten Befreiung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2020 08:54 Uhr