Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8, Gemarkung Mickhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Mickhausen, 09.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Bebauung dieses Flurstücks liegt eine genehmigte Eingabeplanung zum Neubau einer Werk- und Lagerhalle mit Betriebsleiterwohnhaus vor (AZ: 3-3407-2017-BA und 3-3805-2018-BA-110).
Der Bauherr beantragt nun für folgende Maßnahmen die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schelmenlohe“.
- Beantragte Befreiung von der Festsetzung unter § 11 Absatz 7 – Flächen für den ruhenden Verkehr - „Flächen für den ruhenden Verkehr auf privater Fläche sind als Schotterrasenflächen anzulegen. Eine Teilversiegelung in Form von Rasenpflaster ist möglich.“
- Die überdachte Fläche auf der Westseite der Halle sowie die Fläche zwischen Haus und Halle soll betoniert werden (s. Lageplan).
Begründung:
Die betonierten Flächen sollen dazu dienen, Arbeitsmaterialien wie Hubwagen, Wagenheber, Werkstattwagen etc. auf einem glatten Untergrund zu bewegen.
- Beantragte Befreiung von den Festsetzungen unter § 11 Absatz 2 und 3 – Private Grünflächen, Pflanzgebot gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB.
- Ergänzend zu den im Bebauungsplan genannten Pflanzlisten sollen je 1 - 2 Sträucher von Kirschlorbeer und heimischen Wildfruchtsträuchern wie Felsenbirne, Schlehe, Kornelkirsche, Sanddorn, Hagebutte, Holunder, Wildapfel und Scheinquitte gepflanzt werden.
- Ein Großteil der Grünfläche soll als Wildblumenwiese angelegt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt den beantragten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.03.2020 09:16 Uhr