Bestätigung der neu gewählten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 04.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 04.03.2020 ö 6

Sachverhalt

Auf der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Scherstetten wurde am 07.02.2020 Herr Christoph Knöpfle und Herr Sebastian Heckl  als stellvertretende Kommandanten auf 6 Jahre gewählt.

Die Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn sie fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet sind.

Bei beiden stellvertretenden Kommandanten Herrn Knöpfle und Herrn Heckl hat der Kreisbrandrat Zinsmeister die Zustimmung mit der Auflage erteilt, dass beide innerhalb eines Jahres noch den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg absolvieren müssen.

Beschluss 1

Die Gemeinde Scherstetten bestätigt nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG Herrn Christoph Knöpfle als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Scherstetten, unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzung (Absolvierung des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Scherstetten bestätigt nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG Herrn Sebastian Heckl als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Scherstetten,
unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzung (Absolvierung des Lehrganges „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Robert Wippel gratuliert den anwesenden Herrn Christoph Knöpfle und Herrn Sebastian Heckl zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten.

Datenstand vom 14.04.2020 10:59 Uhr