Allgemeine Bekanntmachung zu Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen in Baugebieten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 04.03.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundstückskäufe und Grundstücksverkäufe welche die Gemeinde betreffen, bedürfen lt. Geschäftsordnung der Zustimmung des Gemeinderates. Bei der Abstimmung liegt der notarielle Vertrag im Wortlaut vor. Im Falle eines Weiterverkaufs eines Grundstücke
s in einem Baugebiet hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht zum ursprünglichen Verkaufspreis, mit dem sichergestellt wird, dass das Grundstück ohne Gewinn weiterverkauft wird. Ähnliches gilt bei Nichteinhaltung einer Bauverpflichtung.
Der Bürgermeister sowie die Mitglieder des Gemeinderates dürfen, wenn sie oder deren Angehörige vom Beschluss betroffen sind, nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen. Bei notariellen Beurkundungen wird in solchen Fällen der Bürgermeister durch den (die) Zweite(n) Bürgermeister(in) vertreten.
Datenstand vom 14.04.2020 10:59 Uhr