Erweiterung Bibliothekseinrichtung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Langenneufnach, 22.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Langenneufnach möchte für die Erweiterung der Gemeindebücherei zusätzliche Bibliotheksmöbel beschaffen. Hierfür kann bei der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen ein Zuschussantrag gestellt werden, welcher spätestens am 15.05.2020 vorliegen muss. Über die Höhe des Zuschusses kann bisher keine Angabe gemacht werden laut Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin, weil noch nicht bekannt ist, wie viel Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und wie viele Anträge eingehen werden. Grundsätzlich ist in den Richtlinien Folgendes vermerkt:
4.3 Höhe der Förderung
Die Förderung der Vorhaben setzt eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 50 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Die Höhe der Zuwendung soll in der Regel 500,00 € nicht unterschreiten.
Der Gemeinde liegt ein Angebot der Firma ekz über 16.030,68 € vor. Bis auf die angebotenen Buchstützen wäre alles förderfähig. Außerdem ging eine Kostenschätzung von einer weiteren Firma ein. Diese liegt deutlich über dem
Angebot der Firma ekz.
Beschluss
Die Gemeinde Langenneufnach stellt den Zuschussantrag für die Beschaffung der zusätzlichen Bibliotheksmöbel.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2020 08:49 Uhr