Formlose Bauvoranfrage zur isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, Fl.-Nr. 151/1, 151/2, Gemarkung Mittelneufnach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 17.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 17.02.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Die beiden Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Südlich der Schwabmünchner Straße – 1. Änderung“ in einem ausgewiesenen Dorfgebiet und sind gem. der Satzung mit einem Doppelhaus zu bebauen.

Der Antragsteller möchte die beiden Flurstücke zusammenlegen und darauf ein Einzelhaus errichten, wofür eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich ist.

Festsetzung unter Punkt 5.2 – Bauweise, Wohneinheiten

„5.2  MD2: Auf den Grundstücken ist jeweils eine Doppelhaushälfte mit maximal 1 Wohneinheit       zulässig.“

Beantragte Befreiung:

Errichtung eines Einzelhauses im MD2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.03.2020 09:26 Uhr