Bestellung des 1. Bürgermeisters Robert Wippel zum Eheschließungsbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 06.05.2020 ö 15

Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 3 PstVollzV erlischt die Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungs-Standesbeamten nach Ablauf der Wahlperiode. Das bedeutet, dass auch bei wiedergewählten Bürgermeistern die Bestellung mit Ablauf des 30.04.2020 erlischt. Der Standesamtsbezirk umfasst das Gebiet der VG-Stauden. Die Bestellung zum Eheschließungs-Standesbeamten muss deshalb durch die Gemeinschaftsversammlung erfolgen, auf Vorschlag des jeweiligen Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat schlägt vor, dass 1. Bürgermeister Robert Wippel in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 26.05.2020 zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Robert Wippel nimmt nach Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 04.06.2020 13:11 Uhr