Beratung und Beschlussfassung über Beitritt zur Wärmegemeinschaft "Röstergraben" GbR


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 05.05.2020 ö 17

Sachverhalt

Im neuen Baugebiet „Röstergraben“ soll die Idee einer zentralen Wärmeversorgung umgesetzt werden. Dazu wurden alle Bauwerber eingeladen. Die Resonanz war positiv. Im Augenblick möchten sich 10 Wohneinheiten der Wärmegemeinschaft „Röstergraben“ GbR als Gesellschafter zusammenschließen. Weitere 4 Bauwerber lassen sich lediglich einen Abzweig mit Anschlussmöglichkeit legen. Die Gemeinde kann mit dem Baugrundstück Nr. 19 (6 Parteienhaus) sich der GbR anschließen. Sie würde dann zwei Anteile an der GbR halten. Zwischen den Mitgliedern der GbR wird eine Betriebsvereinbarung geschlossen, welche die fixen und variablen Betriebskosten der Wärmeabnahme regelt.  

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat wird darauf hingewiesen, dass im Gesellschaftervertrag § 5 Abs. 3 einstimmige Beschlüsse gefordert werden und in § 5 Abs. 4 Mehrheitsbeschlüsse ausreichen. Dies stellt einen Widerspruch dar. Außerdem wünscht ein Gemeinderat den Vertrag juristisch prüfen zu lassen.
  1. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl wird beim Bayerischen Gemeindetag und von der Rechtsaufsicht Auskunft einholen.

Beschluss

Die Gemeinde wird grundsätzlich mit zwei Anteilen Gesellschafter der GbR.
Der GbR Vertrag wird dem Gemeinderat vor Unterzeichnung vorgelegt. Die Vorsitzende wird beauftragt,  die weiteren Verhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Johann Blumenhofer und Gemeinderat Thomas Hör sind gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt und enthalten sich der Stimme.

Datenstand vom 18.05.2020 08:27 Uhr