Bestellung der 1. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel zur Eheschließungsbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 11.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 11.05.2020 ö 13

Sachverhalt

Nach § 3 Abs. 3 PstVollzV erlischt die Bestellung der 1. Bürgermeisterin zur Eheschließungs-Standesbeamten nach Ablauf der Wahlperiode. Das bedeutet, dass auch bei wiedergewählten Bürgermeisterinnen die Bestellung mit Ablauf des 30.04.2020 erlischt. Der Standesamtsbezirk umfasst das Gebiet der VG-Stauden. Die Bestellung zur Eheschließungs-Standesbeamtin muss deshalb durch die konstituierende Sitzung der  Gemeinschaftsversammlung am 26.05.2020 erfolgen, auf Vorschlag des jeweiligen Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat Mittelneufnach schlägt vor, dass die Erste Bürgermeister Cornelia Thümmel durch die Gemeinschaftsversammlung zur Eheschließungs-Standesbeamtin bestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.05.2020 10:35 Uhr