Freigabe TSV - Sportgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Mittelneufnach, 08.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Mittelneufnach (Gemeinde Mittelneufnach) Gemeinderat Mittelneufnach 08.06.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Ab dem 08.06.2020 ist die Wiederaufnahme des Sportbetriebes unter Einhaltung von Auflagen und Hygienevorschriften wieder erlaubt.

Gemeinderat Andreas Treutwein erkundigt sich nach der Freigabe des TSV Sportgeländes.

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende beantwortet, dass die Gemeinde Mittelneufnach Besitzer der Liegenschaft ist und an den Nutzer/Veranstalter, den TSV Mittelneufnach den Sportplatz frei geben muss. Der Nutzer ist verantwortlich für die Einhaltung der Abstandsregeln und der Hygienevorschriften.

Es wird durch die Vorsitzende abgeklärt, ob an die Gemeinde oder an die Kreisverwaltungsbehörde der Antrag für eine Freigabe des Sportgeländes oder der Mehrzweckhalle gestellt werden muss. Sie wird anschließend den TSV darüber informieren.

Angesprochen wird aus dem Gremium, das Spielen von Kindern auf dem Sportplatz.
Gemeinderat Alois Auer informiert dazu, dass für Kinder, die den Sportplatz als Spielplatz nutzen, die Eltern haften. Die Vorsitzende wird Hinweisschilder durch den VG Bauhof anbringen lassen.
 

Datenstand vom 06.07.2020 09:07 Uhr