Formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl.-Nr. 1668/4, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 01.07.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau eines Mehrfamilienhauses

Fl.-Nr.:                                1668/4, Gemarkung Scherstetten

Das derzeit noch mit einem landwirtschaftlichen Nebengebäude bebaute Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück (850 m²) ein Mehrfamilienhaus mit 6-7 Wohneinheiten in II+D-Bauweise (Dachgeschoss ausgebaut, Satteldach) errichten.
Aussagen zur Höhenlage des Gebäudes im Gelände sowie Art und Maß der baulichen Nutzung (Dachneigung, Wand- und Firsthöhe etc.) zur besseren Beurteilung der Einfügung in das Ortsbild liegen nicht vor.

Im Lageplan sind an der Ostseite des Grundstücks 6 Stellplätze eingetragen.
Gem. GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) ist je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein Stellplatz nachzuweisen, hiervon sind 10% für Besucherstellplätze vorzusehen.
Ein zusätzlicher Stellplatz für Besucher wäre demzufolge noch nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat bemängelt die geringe Anzahl der Stellplätze. Diese sind nicht ausreichend für die 6 geplanten Wohneinheiten. In diesem Zusammenhang schlägt der Vorsitzende vor, dass die Gemeinde Scherstetten eine Stellplatzsatzung erlässt, damit in Zukunft konkrete Vorgaben zum Stellplatznachweis für die Bauwerber  gegeben sind.

Datenstand vom 30.07.2020 09:26 Uhr