Vorlage der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 07.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung ist  „die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten  nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen“. Die Jahresrechnung 2019 wurde am 25.06.2020 aufgestellt. Es wird auf den anliegenden Rechenschaftsbericht vom 04.08.2020 verwiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt nach Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung Kenntnis von der Vorlage der Jahresrechnung 2019. Die örtliche Rechnungsprüfung kann nunmehr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 10:42 Uhr