Stellungnahme Landratsamt zur Bauvoranfrage zum Neubau von drei Einfamilienhäusern, Teilfläche Fl.-Nr. 47 und 851/2, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 07.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 07.09.2020 ö 4

Sachverhalt

Bauvorhaben:                        Neubau von drei Einfamilienhäusern

Fl.-Nrn.:                        Teilfläche Fl.-Nr. 47, Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten


Die Voranfrage zum Neubau von drei Einfamilienhäusern wurde im Gemeinderat in den Sitzungen am 03.06. und 01.07.2020 ausführlich beraten und mit Einschränkungen beschlossen.

Das Landratsamt forderte mit Stellungnahme vom 12.08.2020 den Bauherrn auf, Rücksprache mit der Gemeinde zu nehmen, ob die Erschließung des Wohnhauses 1 über die westlich angrenzende Gartenstraße möglich ist.

Nach eingehender Beratung legt der Gemeinderat in den nachstehenden Beschlüssen seine Entscheidungen fest.  

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau von drei Einfamilienhäusern auf der Tfl. Fl.-Nr. 47 und Fl.-Nr. 851/2, Gemarkung Scherstetten wird erteilt. Die Erschließung von Haus 1 über die westlich angrenzende Gartenstraße ist möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat wünscht eine schriftliche Bestätigung des Bauherrn auf dem Lageplan für die Verlegung des Regenwasserkanals (neu) auf dem Privatgrundstück mit Sicherung über eine Grunddienstbarkeit sowie zur kostenfreien Überlassung der Fläche (ca. 141 m²) an der nördlichen Grundstücksgrenze.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 10:42 Uhr