Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Fl.-Nr. 19, Gemarkung Scherstetten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Scherstetten, 05.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Scherstetten (Gemeinde Scherstetten) Gemeinderat Scherstetten 05.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Bauvorhaben:                Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und eines Anbaus an                        ein bestehendes Wohnhaus, nach Abbruch des Altbestandes

Fl.-Nr.:                        19 der Gemarkung Scherstetten

Der Bauherr plant die Errichtung eines Einfamilienhauses im östlichen Bereich des Grundstücks. Eine Doppelgarage soll nördlich des Neubaus entstehen.

Derzeit befinden sich auf dem Grundstück noch Bestandsgebäude. Mit Ausnahme des neueren Wohnhauses werden alle Bestandsgebäude entfernt. Die Anzeige der Beseitigung gem. Art. 57 Abs. 5 BayBO ist erfolgt.

Zusätzlich zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ist ein zweigeschossiger Anbau an das verbleibende Bestandswohnhaus geplant. Der Anbau erfolgt an der Westseite des Gebäudes.

Der Gemeinderat sichtet die Planunterlagen.

Diskussionsverlauf

Der Bauherr ist im Sitzungssaal anwesend. Er erläutert auf Anfrage kurz das geplante Bauvorhaben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Der anliegende Kiesweg, ist ein öffentlicher Weg, der von der Gemeinde nicht ausgebaut werden muss. Der Bauherr ist für die Ertüchtigung des Weges verantwortlich. Die Gemeinde Scherstetten ist nicht verpflichtet, den Räum- und Streudienst am Kiesweg durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2020 08:32 Uhr