Formlose Bauvoranfrage Mehrfamilienhaus mit 6 - 7 Wohneinheiten in Erkhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Scherstetten, 05.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert, dass am 01.07.2020 durch den Gemeinderat die formlose Bauvoranfrage behandelt wurde. Eine formlose Bauvoranfrage schafft kein Baurecht und es können auch keine Rechtsmittel geltend gemacht werden. Daher wurde auch kein Beschluss gefasst. Im Gemeinderat herrscht jedoch Einvernehmen, dass die angedachte Bebauung auf dem beengten Baugrundstück und insbesondere die daraus entstehende Problematik mit den Stellplätzen und die Gefahrensituation an der Kreisstraße durch parkende Autos von Besuchern etc.
nicht akzeptabel ist. Der Gemeinderat hat als ersten Schritt
- eine Stellplatzsatzung erlassen und ferner
- weitere baurechtliche Gestaltungsinstrumente betrachtet, welche eine städtebaulich vertretbare Bebauung im ländlichen Bereich ermöglichen. Da jedoch solche bauleitplanerische Maßnahmen erhebliche Kosten verursachen, gilt es die verschiedenen Möglichkeiten unter dem Gesichtspunkt der Planungshoheit und einem akzeptablen Kostenrisiko zu betrachten. Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung über nachstehende Punkte beraten:
- Gestaltungssatzung
- Städtebaulicher Rahmenplan
- Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB)
- Innerörtlicher Bebauungsplan
Datenstand vom 06.11.2020 08:32 Uhr