Ausbau des Breitbandnetzes - Höfebonus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderat Walkertshofen, 02.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Walkertshofen (Gemeinde Walkertshofen) Gemeinderat Walkertshofen 02.06.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung mit „schnellem Internet“ zu erreichen und stellt der Gemeinde Walkertshofen Fördermittel bis zu 640.000 € zur Verfügung.
Das Bayer. Breitbandförderverfahren wurde bis Ende 2020 verlängert, so dass die Förderanträge bis Ende September 2020 bei den zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden müssen.

Die Gemeinde Walkertshofen hat in einem ersten Verfahren Fördermittel in Höhe von 51.691,00 € erhalten. Somit stehen der Gemeinde Walkertshofen noch 588.309,00 € an Fördermittel zur Verfügung. Die Gemeinde erhält einen Fördersatz von 70 %.

Ergebnis Markterkundung:

Nach Auswertung der Markterkundung wurden die Anschlussadressen im Ortsteil Ebrach als förderfähig ermittelt.

Auf Grundlage der erstellten Ausbauplanung für einen FTTB-Ausbau, inkl. Gebäudeanschluss, ergeben sich folgende Werte:
  29.625,00 €                Prognose Durchschnittskosten pro Anschluss
237.000,00 €                Wirtschaftlichkeitslücke
165.000,00 €                (fiktive) Förderung
  71.100,00 €                (fiktiver) Eigenanteil

Alternative über GigabitRL (nur Anschlüsse aus dem Höfebonusprogramm)

Berücksichtigung der förderfähigen Anschlüsse in der BbR: 8 (weiße NGA-Flecken)
  29.625,00 €                Prognose  Kosten pro Anschluss
237.000,00 €                Wirtschaftlichkeitslücke
112.000,00 €                (fiktive) Förderung
125.000,00 €                (fiktiver) Eigenanteil

Hinweis zum Auswahlverfahren: Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Telekom, bei nur 8 Anschlussadressen, kein Angebot abgeben wird.

Neubaugebiet Röstergraben: von der Telekom kein Ausbau geplant (Stand: 18.05.2020)

GigabitRL: Flächendeckender geförderter FTTB-Ausbau

Von gesamt 433 Anschlussadressen (347 Gebäude; Stand 2017) wären voraussichtlich 398 förderfähig, da aus der APL-Liste der Telekom zu entnehmen ist, dass diese unter 30 Mbit/s und max. 102 Mbit/s erhalten. Supervektoring kann nicht gebucht werden.
10 Adressen haben bereits einen geförderten FTTH-Anschluss, Home passed oder direkter FTTH-Anschluss.
Von den förderfähigen Adressen sind ca. 14 als weiße Flecken zu bezeichnen. Diese erhalten jeweils max. 14.000,00 € Fördermittel.

Bei einem flächendeckenden Ansatz ist der Anteil der außenliegenden Anschlüsse verhältnismäßig gering, so dass sich die prognostizierten Kosten pro Anschluss auf 15.000,00 € reduzieren können.

Voraussichtliche Ausbaukosten und Förderung:

                           15.000 €
Prognose Kosten pro Anschluss
                     5.970.000 €
Wirtschaftlichkeitslücke
                     2.116.000 €
(fiktive) Förderung ohne Härtefall
                     3.854.000 €
(fikitver) Eigenanteil ohne Härtefall

Härtefallregelung:
Ist der kommunale Eigenanteil größer als 30% der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten 5 Jahre, wird der darüber liegende Anteil zu 90 % gefördert.

Finanzkraft der letzten 5 Jahre
Durchschnitt        554.425,00  €

                      3.687.672 €
Differenz Härtefallregelung
(=Eigenanteil ohne Härtefall – 30% der Finanzkraft der letzten 5 Jahre)
                      3.318.905 €
Förderung Härtefallregelung
                      5.434.905 €
Gesamtförderung
535.095 €
Eigenanteil
91%
Gesamtförderung in %
9%
Eigenanteil in %

90%
Fördersatz
                             5.000 €
Förderhöchstbetrag je Anschluss Grauer Fleck
                            14.000 €
Förderhöchstbetrag je Anschluss Weißer Fleck
                          554.425 €
Finanzkraft der letzten 5 Jahre
                          166.328 €
30% Finanzkraft letzte 5 Jahre


Hinweis:
Die prognostizierten Kosten sind nicht auf Basis einer Markterkundung im Zuge des Bayer. Gigabitförderverfahrens ermittelt und sind nur informativ zu betrachten.
Sie kann zunächst nur als erster Ansatz in der Bayer. Gigabitförderrichtlinie gesehen werden und ist nicht verbindlich. Genauere Werte ergeben sich nach Durchführung der erforderlichen Markterkundung, Analyse und Kostenberechnung auf Grundlage einer Netzplanung

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat hat sich zu einer Klausurtagung an der Dorf- und Landentwicklung (SDL) in Thierhaupten am 12.06.2020 – 13.06.2020 angemeldet. Bei dieser Tagung möchte das Gremium die Thematik erörtern.

Weiter wünscht das Gremium, dass Herr Kopperschmidt zu einer Sitzung eingeladen wird, damit offene Fragen geklärt werden können.  

Datenstand vom 18.06.2020 12:12 Uhr